Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbotenwerk
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Nebenbedenken
Nebenbedienung
Nebenbefurcher
Nebenbegütete
Nebenbeklagte
nebenbelehnt
Nebenbelehnung
Nebenbesoldung
Nebenbestallung
Nebenbote
Nebenbotenwerk
, n.
vgl.
Nebenpostenwerk
I
Tätigkeit der Nebenboten
- [so sollen künftig] das nebenbotenwerk und die metzgerposten [gänzlich verboten seyn]1596 WürtJb. 1859, 2 S. 116
- nebenbottenwerk zu fuß und roß [soll abgeschafft werden]1596 ZHessG.2 34 (1910) 14
- daß ihr auf alle und jede, so sich vielgen. metzger post und nebenbottenwerks vorerzehlter maßen mit einsamlung ... der briefen ... ihr kays. may. postregals zuwieder ... gebrauchen1600 TrierChr. 1 (1905) 40
II
Einrichtung der Nebenbotendienste
- [das] von etlichen ständen des reichs hin und wieder de facto aufgerichtete neben-pottenwerckh vnd metzgerposten [wird verboten]1659 NeuburgKollBl. 50 (1886) 14