Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbürger
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, m.
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wie Mitbürger
- daz dehain purger ... von deheinem nebenpurger, es sien frowen oder man oder juden, daz die purger und die stat antriffet, keinen ratschatz nemen sol1336 UlmRotB. 242Faksimile (ca. 161 KB)
- da frevelt er nicht an in chainen weg und welhe burger dez dem ußman zůleiti wider sinem nebenburger, der sol und můz ain halb jar von der stat sin1348/50 NördlingenStR. 18Faksimile (ca. 105 KB)
- in ... dergleichen sollen sie mit denen nebenbuͤrgern einigerley recht, schutz und gleichheit geniessen1648/84 TheatrPacis I 124Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es wär dann sach, das einer ganz fräventlicher weiß darwiter handlete, sein nebenburger damit zu überfortlen, so solle er nach erkantnuß der burgerschaft gestraft werden17. Jh. Steiermark/ÖW. VI 195Faksimile (ca. 50 KB)
- dem nebenbürger zum schaden ... ergangene pönal-verbotte1720 JbGrafschMark 12 (1899) 95
- niemals aber habe ein staatsmitglied seines eigenthums sich dergestalt begeben, daß entweder die obrigkeit oder einer seiner nebenbuͤrger damit nach gefallen gewaͤhren koͤnne1793 Lang,Steuerverf. 206Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wenn der buͤrger ... unbedingt zur entschaͤdigung auf den fall dem nebenbuͤrger tenent wird ... so wird dieser von unbedingter entschaͤdigungsverbindlichtkeit redende satz durch die ... kurz vorhergehende limitation wieder in seiner unbedingtheit ... aufgehoben1806 Vahlkampf,Miszellen II 377Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)