Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenbürgschaft
Artikel davor:
nebenbelehnt
Nebenbelehnung
Nebenbesoldung
Nebenbestallung
Nebenbote
Nebenbotenwerk
Nebenbrief
Nebenbund
Nebenbürge
Nebenbürger
Nebenbürgschaft
, f.
Bürgschaft (I) zusammen mit einem Mitbürgen
- das ein buͤrge, so alhier ... gesessen, so er sich mit einem auslaͤndischen fuͤr eine post in neben burgschafft eingelassen, desselben ratam, wan gleich in der obligation dem beneficio excussonis vnd divisionis renunciiret worden, nicht vbertragen noch zahlen doͤrffte1633 CCMarch. II 1 Sp. 122Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin