Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenehe

Nebenehe

, f.

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Ehe oder eheähnliche Verbindung minderen Rechts
vgl. 2Kebse
  • kebs- oder nebenehe, concubinatus
    1691 Stieler 354
  • nachdem diese nebenehe [Philipps von Hessen] kund ... gemacht, den beeden theologen [Luther und Melanchthon] aber alle schuld zugeschoben worden
    1784 PatrArch. 1 (1784) 318