Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebeneinführung
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Nebeneinführung
, f.
Zulassung einer anderen als der am Ort gebotenen Religion
- vor eine religionssache zu halten ... auch neben-einführung einer andern religion1662 ProtBrandenbGehR. VI 753
- die neben-einfuͤhrung der catholischen religions-uebung in meiner statt D.1755 Moser,Staatsarch. 1756 I-VI 347Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg