Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebeneintrag

Nebeneintrag

, m.

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unwesentlicher Vortrag in einem gerichtlichen Verfahren
  • mit welchen ohne das unlautern sachen und undienstlichen nebeneinträgen umb so vill mehr die haubtsache dermassen confundirt ... wierdt, das schwärlich scopus oder res ipsa zu verstehen ... ist
    1608 Kärnten/ÖW. VI 494