Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenerbfall

Nebenerbfall

, m.

Erbfall (I), der die Erben einer Seitenlinie betrifft
  • woferr sich aber andere bei- und nebenerbfäll ... begeben würden, daß soll nach allgemeinen ... kaiserlichen rechten gehalten ... werden
    1572/96 AdelsheimStR. 653
unter Ausschluss der Schreibform(en):