Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenerbfall
Artikel davor:
Nebenbrief
Nebenbund
Nebenbürge
Nebenbürger
Nebenbürgschaft
Nebendokument
Nebenehe
Nebeneinführung
Nebeneintrag
Nebenerbe
Nebenerbfall
, m.
Erbfall (I), der die Erben einer Seitenlinie betrifft
vgl.
Beierbfall,
Nebenfall (I)
- woferr sich aber andere bei- und nebenerbfäll ... begeben würden, daß soll nach allgemeinen ... kaiserlichen rechten gehalten ... werden1572/96 AdelsheimStR. 653Faksimile (ca. 58 KB)