Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenexaktion

Nebenexaktion

, f.

zusätzliche Besteuerung
  • müesten doppelte onera tragen; dan dieweil dem reich alsdan ohnedas die reichshilfen erstattet werden müessen, wurde Ö. daneben auch nit feiren, sonder nebenexactiones haben wöllen, wie mans zuvor bei den österreichischen inhabern ... erfahren
    1594 WürtLTA.2 I 145
unter Ausschluss der Schreibform(en):