Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenfeiertag
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, m.
zusätzlich zu den gebotenen Feiertagen von den Handwerkern festgelegter arbeitsfreier Tag
- es solle kain hanndwerchs gesell ... ausser der ordenlichen gewonlichen feyrtaͤge, ainichen neben feyertag so jnen die hanndwercher selbst aufgesetzt machenTirolPolO. 1573 Bl. 27vVolltext (und Faksimile) - in DRQEdit