Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenfeiertag

Nebenfeiertag

, m.

zusätzlich zu den gebotenen Feiertagen von den Handwerkern festgelegter arbeitsfreier Tag
  • es solle kain hanndwerchs gesell ... ausser der ordenlichen gewonlichen feyrtaͤge, ainichen neben feyertag so jnen die hanndwercher selbst aufgesetzt machen
    TirolPolO. 1573 Bl. 27v