Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenflecken
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Nebenflecken
, m.
kleine Ortschaft (mit geringer Bedeutung für Verwaltung und Wirtschaft)
vgl.
Flecken
- ob fuhrleüt wider in die statt, welche nicht in nebenflecken und dörffern kaufft hetten, kämen, so mag sie der underkeuffer uf ihr begeren ferners führen1560 Wertheim 49Faksimile (ca. 68 KB)
- und auch alle anderen nebenfleken, so im Breißgauw und von B. bis ahn S. und beider burgen gelegen sind16. Jh. ElsMschr. 4 (1913) 20