Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengeleitsleute

Nebengeleitsleute

, pl.

untergeordnete Geleitsleute 
  • denn hin und wieder etliche neben-geleits-leute und dergleichen personen dem ober-geleitsmann auch einen oder mehr geleitsschreiber ... zugeordnet
    Seckendorff,Fürstenstaat (1737) 425