Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengemeinde
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Nebengelter
Nebengemeinde
, f.
I
Personenverband, der nicht durch eine Verfassung geregelt ist
- der ordenlichen procedur deß politischen regiments ... rechten gwonlichen louff zu verhindern, sich vngewonlicher by oder nebent gemeinden, versamlungen ... angemaßt1588 EidgAbsch. V 1, 1 S. 89
- so daß diese höf ... nach und nach zu unordentlichen und so zu sagen eigengwältigen kleinen nebengemeinden erwachsen1751 ArgauLsch. I 344Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"