Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengemeinde

Nebengemeinde

, f.


I Personenverband, der nicht durch eine Verfassung geregelt ist
  • der ordenlichen procedur deß politischen regiments ... rechten gwonlichen louff zu verhindern, sich vngewonlicher by oder nebent gemeinden, versamlungen ... angemaßt
    1588 EidgAbsch. V 1, 1 S. 89
  • so daß diese höf ... nach und nach zu unordentlichen und so zu sagen eigengwältigen kleinen nebengemeinden erwachsen
    1751 ArgauLsch. I 344
II wie Nebenkirche (II) 
unter Ausschluss der Schreibform(en):