Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengeordnete

Nebengeordnete

, m.

einer von mehreren Abgeordneten
  • die ergaͤntzung der reichs-matricul ... anlangend, seynd ... von geistlichen und weltlichen fuͤrsten dieses crayses zu dem gen F. ... angestellten moderations-tag W. und B. geordnet, denselbigen auch, was fuͤr erkundigung von H., W. und L., etlichs auszugs halber, einkommen, den andern neben-geordneten zu uͤbergeben und mit helffen zu erledigen, behaͤndiget
    1571 Moser,StaatsR. 30 S. 540