Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengeordnete
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Nebengenosse
Nebengeordnete
, m.
einer von mehreren Abgeordneten
vgl.
Geordnete (I)
- die ergaͤntzung der reichs-matricul ... anlangend, seynd ... von geistlichen und weltlichen fuͤrsten dieses crayses zu dem gen F. ... angestellten moderations-tag W. und B. geordnet, denselbigen auch, was fuͤr erkundigung von H., W. und L., etlichs auszugs halber, einkommen, den andern neben-geordneten zu uͤbergeben und mit helffen zu erledigen, behaͤndiget1571 Moser,StaatsR. 30 S. 540Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)