Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengericht

Nebengericht

, n.

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I
  • das nebengericht commissio, cognitio secundaria, judicium subordinatum
    1691 Stieler 1562
II Rechtsprechungsorgan einer anderen als der ordentlichen Gerichtsbarkeit
  • ehe diese neben-gerichte [Militärgerichte u. Verwaltungsstellen] aufhoͤren, kann nicht behauptet werden, daß dem staatsbuͤrger alle die rechte ... eingeraͤumt seien, welche die verfassung ihm bewilligt
    1831 Mohl,WürtStR. II 265