Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengläubiger

Nebengläubiger

, m.

j., der zusammen mit anderen eine Forderung gegen einen Schuldner hat
  • wenn ein glaubiger seiner schulden vor andern creditorn ... habhaft würdt, so können sich dessen die nebenglaubinger nit beschweren
    1573 NÖLTfl. II 10 § 7