Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebengläubiger
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Nebengläubiger
, m.
j., der zusammen mit anderen eine Forderung gegen einen Schuldner hat
- wenn ein glaubiger seiner schulden vor andern creditorn ... habhaft würdt, so können sich dessen die nebenglaubinger nit beschweren1573 NÖLTfl. II 10 § 7
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