Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenhilfe

Nebenhilfe

, f., Nebenhülfe, f.

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außerordentliche Steuer
  • der ordenlichen reichs anlag, auch ainer besonndern nebenhilff halbenn
    1537 ZSchwabNeuburg 27 (1900) 107
  • ein nebenhülf bei der algem. reichshülf, aber doch derselben immediate anhängig
    1595 WürtLTA.2 I 240