Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenhilfe
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Nebenhilfe
, f., Nebenhülfe, f.
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außerordentliche Steuer
- der ordenlichen reichs anlag, auch ainer besonndern nebenhilff halbenn1537 ZSchwabNeuburg 27 (1900) 107
- ein nebenhülf bei der algem. reichshülf, aber doch derselben immediate anhängig1595 WürtLTA.2 I 240