Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebeninspektor

Nebeninspektor

, m.

neben dem landesherrlich bestellten Superintendenten aus dem Stadtrat bestimmter Aufseher über das Kirchenwesen
  • es soll aber weder der herr superintendent noch die insonderheit deputirte nebeninspectores oder der rath keine veränderung für sich selbst und abgesondert einführen
    1587 Niederlausitz/Sehling,EvKO. III 369