Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenintraden

Nebenintraden

, pl.

zusätzliche Einkünfte einer Grundherrschaft aus Abgaben
  • ein bauer in B. hat mir berichtet, daß die nebenintraden in anderen sachen als an bier-akzisen, an zins-korn, und rock-schweinen in beiden grafschaften auf einer manier alle zeit gleich gewesen
    1667 JbOldenb. 54, 1 (1954) 87
unter Ausschluss der Schreibform(en):