Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenkirche

Nebenkirche

, f.

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I Kirche (I), die einer Hauptkirche (I) im Rang untergeordnet ist
  • [daß von den professoren] wie in den nebendkirchen, also auch ... in der ... hauptkirchen der cantzel bestiegen werden möchte
    1696 BernStR. VI 1 S. 596
  • [sie stellten fest, daß] einicher titul auffzubringen gewesen, der den ... kirch meyeren das recht ... gebe, kirchenstühl in denen nebend kirchen zu vergeben
    1754 BernStR. VII 1 S. 184
  • von ihrem willkuͤhr ist es abhaͤngig geblieben, welche kirchen ... die eigenschaft von ... parochial-kirchen, oder von muͤttern und toͤchtern, und von nebenkirchen, wie man ietzo zum unterschiede sie nennet, haben empfangen sollen
    1770 HambGSamml. VIII 711
  • zur bestreitung der nach vorstehendem abschnitte den armen ... zu leistenden unterstuͤtzung werden folgende fonds bestimmt: ... die haͤlfte des monatlichen ertrags der gotteskasten in den haupt- und neben-kirchen dieser stadt
    1791 v.Berg,PolR. VI 2 S. 865
  • nebenkirchen, welche als succursalen fuͤr nothfaͤlle dienen, z.b. wenn der besuch der hauptkirche wegen unterbrochener kommunikation ... gehindert ist, gehoͤren nicht in die reihe entbehrlicher kirchen
    1802/12 RepStaatsVerwBaiern III 64
  • nebenkirchen, worin naͤmlich keine pfarrliche handlungen zu verrichten sind ... muͤssen sich aus ihren angehoͤrigen kassen erhalten
    1808 SammlBadStBl. II 179
  • in einer nebenkirche darf ... nirgendwo an sonn- oder gebotenen feyertagen ein hauptgottesdienst dieser art statt finden
    1809 Reyscher,Ges. X 276
  • anfangs war in der kloster-kirche evangelischer gottesdienst gehalten und daselbst, als in einer nebenkirche, noch manche jahre die fruͤhpredigt verrichtet
    1827 StaatsbMag. VII 552
  • folgende merkmale ... geben eine dringende vermuthung fuͤr das daseyn einer mutter-, unirten ... oder nur einer bloßen filialkirche ab: ... wenn der gottesdienst in derselben, der regel nach, alle sonntage abgehalten wird; in der nebenkirche oder capelle aber nur etwa alle vier ... wochen, oder etwa nur zur fasten, adventszeit
    1829 Hagemann,PractErört. VIII 102
II der Hauptkirche (II) untergeordnete Kirchengemeinschaft
  • ist mit einer parochie eine filial- oder zugeschlagene mutterkirche so verbunden, daß jede ihr besonderes eigenthum besitzt, so ist auch der kirchenvorstand der letzteren bei den verhandlungen zuzuziehen, und es treten dann rücksichtlich solcher nebenkirchen dieselben vorschriften in anwendung
    1826 Schlesien/AllgKirchZtg. 6 (1827) 484