Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenkosten

Nebenkosten

, m. u. pl.

weitere zur Hauptforderung hinzutretende Kosten
  • zum vierten so wirdet über aufsetzung bemelts grabs under anderm nebencosten zum wenigisten auferlaufen bis in 1000 fl.
    1563 JbKunsthistKaiserh. 11 (1890) p. 218
  • wenn man nun noch den transport und andere nebenkosten rechnet ... so ist es sehr natuͤrlich, daß die muͤnzen solcher reichsstaͤnde sehr geringhaltig ausfallen muͤssen
    1758 v.Justi,Staatsw. II 283
  • weiln wir alle neben-kosten fuͤr die lehr-jungen kuͤnftighin beym ein- und ausschreiben und denen neben faͤllen ... gaͤnzlich wollen vermieden wissen
    1782 NCCPruss. VII 1272
  • und ... auch die unterhaltungskosten der vermehrten truppen nicht gefodert wurden, so machten doch die nebenkosten, besonders die servicen immer schon eine grosse buͤrde
    1786 Gadebusch,Staatskunde II 288
  • die societaͤt hat ... bei der administration, insbesondere bei repartition der beitrags-sammlungen, oder sonst unumgaͤnglichen neben-kosten, wohin auch die ... in außerordentlichen faͤllen anzurechenden zinsen gehoͤren, zu bezahlen
    1803 v.Berg,PolR. VI 2 S. 812
  • in berechnung des zolls ... sollen ... der belauf aller uͤbrigen besonders bedungenen nebenkosten ... zu dem kaufschilling geschlagen ... werden
    1808 WirtRealIndex II 432
unter Ausschluss der Schreibform(en):