Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenkredenzgeschrift
Artikel davor:
Nebenjünger
Nebenkind
Nebenkirche
Nebenklage
nebenklagen
Nebenkodizill
Nebenkommissar
Nebenkönigreich
Nebenkontribution
Nebenkosten
Nebenkredenzgeschrift
, f.
zusätzlich (zu anderen Briefen) mitgegebenes Kredenzschreiben
- als kaiserliche rät, gestellt und zu ... kaiser B. gen C. sein geschickt worden als oratores mit ainer nebencredenzgeschrift1566/67 ZimmernChr. I 522