Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenkurfürst

Nebenkurfürst

, m.

wie Mitkurfürst 
  • hiernächst finde ich sehr diensamb, daß e. eh. d. mit allen ihren neben-kurfürsten eine bessere verständnuß, als leider bishero gewesen, anrichten und beständig unterhalten
    1652 ProtBrandenbGehR. IV 481