Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenkurfürst
Artikel davor:
Nebenkind
Nebenkirche
Nebenklage
nebenklagen
Nebenkodizill
Nebenkommissar
Nebenkönigreich
Nebenkontribution
Nebenkosten
Nebenkredenzgeschrift
Nebenkurfürst
, m.
wie Mitkurfürst
- hiernächst finde ich sehr diensamb, daß e. eh. d. mit allen ihren neben-kurfürsten eine bessere verständnuß, als leider bishero gewesen, anrichten und beständig unterhalten1652 ProtBrandenbGehR. IV 481Faksimile - in Google Books