Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenmanual
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, n.
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- wir befehlen dir ... daß du in dieser rechnung die nahmen der newen inhaber unser guͤter ... einschreibest, vnd nicht dem boͤsen gebrauch nach, in ein sonderbahr neben manual solches ... einzeichnest1617 HessSamml. II 656Faksimile (ca. 302 KB)