Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenmanual

Nebenmanual

, n.

zusätzliches Manual 
  • wir befehlen dir ... daß du in dieser rechnung die nahmen der newen inhaber unser guͤter ... einschreibest, vnd nicht dem boͤsen gebrauch nach, in ein sonderbahr neben manual solches ... einzeichnest
    1617 HessSamml. II 656