Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenmeister
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, m.
wie Mitmeister
- nebenmeister [Meister desselben Handwerks]1663 Königstetten 19
- damit jedoch ein zuͤnftiger meister nicht aus andern districten, unter falschem vorgeben wohlfeilerer accords ... arbeit an sich zu ziehen ... suche: so sollen die uͤbrigen zunft-meister, wann sie mit grunde verdacht ... auf jemand haben, dem magistrat des orts anzeige davon thun, der ... wenn sich der accord falsch befindet, dergleichen seinen nebenmeister hintergehender glaser oder faͤrber ... bestraft1777 NCCPruss. VI 429Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ihren innungs-verwandten oder neben-meistern1780 CSax. I 1084Faksimile - in Google Books