Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenmeister

Nebenmeister

, m.

wie Mitmeister 
  • nebenmeister [Meister desselben Handwerks]
    1663 Königstetten 19
  • damit jedoch ein zuͤnftiger meister nicht aus andern districten, unter falschem vorgeben wohlfeilerer accords ... arbeit an sich zu ziehen ... suche: so sollen die uͤbrigen zunft-meister, wann sie mit grunde verdacht ... auf jemand haben, dem magistrat des orts anzeige davon thun, der ... wenn sich der accord falsch befindet, dergleichen seinen nebenmeister hintergehender glaser oder faͤrber ... bestraft
    1777 NCCPruss. VI 429
  • ihren innungs-verwandten oder neben-meistern 
    1780 CSax. I 1084