Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenmesse

Nebenmesse

, f.

Seelen- und Votivmesse
bdv.: Seelmesse
  • es soll aber in dem stieft die landesmess sampt allen andern nebenmessen ... aufhoren
    1546 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 92
  • einhundert reichsthaler ... zu einem ewigen jahrtag mit zweyen nebenmessen 
    1695 BambBer. 53, 3 (1891) 278
  • am 8.3.1699 hat der ehr- und achtbare J., in die 42 jahre im kirchendienst allhier, im 59 jahr seines alters 50 fl zu einem ewigen jahrtag erlegt, mit einer nebenmeß 
    17. Jh. BambBer. 99 (1963) 141
unter Ausschluss der Schreibform(en):