Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenordnung

Nebenordnung

, f.


I neben einer vorrangig geltenden Ordnung aufgestellte Regel
  • wie es mit feirung der festtage im gülischen und bergischen und in specie zu S. zu halten, davon ist eine klare disposition im religions-recess zu finden, auch eine absonderliche neben-ordnung wegen S., E. und B. gemacht
    1669 PreußKathKi. I 238
II gleiche Stellung in der Ämterhierarchie
  • unter- und nebenordnung der hoͤhern und niedern collegien
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 81
  • weise unter- und nebenordnung der collegien und staatsbeamten. die verschiednen veraͤußerlichen zweige der staatsgeschaͤfte muͤssen gehoͤrig vertheilt seyn
    1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 166