Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenordnung
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(Nebennächste)
Nebenordnung
, f.
I
neben einer vorrangig geltenden Ordnung aufgestellte Regel
- wie es mit feirung der festtage im gülischen und bergischen und in specie zu S. zu halten, davon ist eine klare disposition im religions-recess zu finden, auch eine absonderliche neben-ordnung wegen S., E. und B. gemacht1669 PreußKathKi. I 238
II
gleiche Stellung in der Ämterhierarchie
- unter- und nebenordnung der hoͤhern und niedern collegien1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 81Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- weise unter- und nebenordnung der collegien und staatsbeamten. die verschiednen veraͤußerlichen zweige der staatsgeschaͤfte muͤssen gehoͤrig vertheilt seyn1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 166Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel