Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenpetschaft
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, n.
persönlicher Siegelstempel von jm., der eine Urkunde als Zeuge mitausfertigt
- gegen frembden aber sollen sie anderst nit für cröfftig gehalten ... werden, es sei dan ... da der principal sich khaines insigls sondern nur aines pedtschaffts gebraucht, zwayer erbetnen mitferttigern underschidliche neben-pedtschaft aufgetruckht1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 38 § 18