Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenpfarrer

Nebenpfarrer

, m.

j., der zusammen mit einem Amtskollegen eine Pfarrstelle versieht
  • dieweil aber bei großen communen ... gebreuchlich, einen diacon oder caplan dem pfarrer nit zum nebenpfarrer, sondern nur zum gehülfen ... zu ordnen
    1573 Dinkelsbühl/Sehling,EvKO. XII 135