Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenposthaus
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, n.
nicht legitimierte Poststation
- nachdem wir ... vernehmen, welchergestalt viele frembde post-reiter ... sich vermessentlich unterstehen, in unserer stadt D. ... neben-post-haͤuser zu halten1699 CCMarch. IV 1 Sp. 859Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- von abstellung der neben-post-haͤuser und nebenposten1712 CCMarch. IV 1 Sp. 996Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
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