Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenpunkt
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Nebenpunkt
, m.
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im gerichtlichen Hauptverfahren zu berücksichtigender Nebenstreit, auch wie Nebensache (I)
- werden auch die eingekommene neben- und incidentpuncten zu debattiren, und ein foͤrmlicher schluß daruͤber zu machen seyn1695 Moser,StaatsR. 28 S. 189Faksimile - in Google Books
- in ansehung der interlokutorien wurde noch die besondere bestimmung ... gemacht, daß diejenigen sachen, in welchen uͤber einzelne, den proceß hauptsaͤchlich betreffende nebenpuncten ... von den partheyen submittirt worden ... aus den definitivraͤthen verwiesen, und bey den bescheidraͤthen ausserordentlich am samstag abgethan werden sollten1791 Malblank,Kanzleiverf. I 317Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in proceßsachen pflegt die entscheidung, wer die gerichtsgebuͤhren tragen [soll], ob solche compensirt ... oder erstattet ... und zwar ganz, oder nur zum theil (z. B. die contumacial, oder durch einen neben-, incident-punct durch ein rechtsmittel verursachten) erstattet oder noch zur zeit ausgesetzt werden sollen, einen hauptgegenstand des urtels auszumachen1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 152Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- der analogie des rechts und der natur der sache scheint es jedoch am meisten uͤberein zu kommen, wenn man unterscheidet, ob uͤber die hauptpuncte eines geschaͤfts bereits die allerseitige einwilligung erfolgt, und nur noch einige nebenpuncte unberichtigt geblieben, oder dies nicht sey1805 RepRecht XII 153Faksimile (ca. 389 KB)
- jede entscheidung eines unter den partheien ... gehörig verhandelten punktes ist ein urtheil, und zwar, wenn nur ein nebenpunkt im prozesse entschieden worden, ein zwischenurtheil1815 Gönner,EntwGesB. I 109Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- so steht demselben die leitung des processes und die entscheidung des streits in allen seinen haupt- und nebenpuncten uneingeschränkt ... zu1820 Klüber,QSÖffRecht I 203
- durch beschluß ... [wurde] die a[ppella]tion wegen mangels an einer gegruͤndeten beschwerde unter verurtheilung des a[ppella]nten in die kosten dieser instanz verworfen, im nebenpunkt aber durch ordination erledigt1826 WürtRechtsErk. (1826) 147
- es geht dieser entscheidung über die hauptsache eine vorentscheidung voraus, welche ... einen neben- oder zwischenpunkt in dem laufe der verhandlung decidirt1829 Puchta,Justizämter I 282Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
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