Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenrespekt

Nebenrespekt

, m.

Berücksichtigung sachfremder Umstände
  • jedoch daß keine privataffecten dabei [Gerichtsurteile] mit unterlauffen, sondern jedeßmahl auf den grund ohne nebenrespect gegangen ... werde, ehe darin erkant ... wird
    1664 AnnNassau 36 (1906) 64