Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenritt
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Nebenrezeß
Nebenritt
, m.
außerordentlicher Ritt eines Postreiters während der Zeit seiner offiziellen Botendienstgänge
- wo ainer vnnder den bottenn ausserthalb der ordnung inn ainem nebenn rit gen V. reytenn wurde, so soll derselbig ausserthalb derselbenn ordnung auch wider herausreyten, vnnd der post khainen schadenn thon1555 ZSchwabNeuburg 3 (1876) 304
- wann ainer ... vsserhalb diser ordnung ... [einen] nebennrit annemen vnnd ... vber die gepürennde zeyt ... nit erscheinen würde, alssdann soll derselbig ... widerumb hinden ansteen, vnnd der zeyt wie er ist erstlich eingeschribenn wordenn erwarten1555 ZSchwabNeuburg 3 (1876) 305