Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebensache
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Nebenritt
Nebensache
, f.
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I
verfahrensrechtlich: was als nicht zum Hauptstreit gehörig in einem Nebenverfahren abzuklären ist, auch allg.: eine Angelegenheit von ergänzender oder minderer Bedeutung
vgl.
Nebenpunkt
- beyurtheyl: ist der spruch, der da geschicht zwischen dem anfang vnd end der hauptsach ... vber die zůfallenden vnd außbringenden fragen vnd nebensachenTeutschForm. 1571 73v
- allerhand privat- und nebensachen, zu der proposition nicht gehörig1577 RTTraktat(Rauch) 79Faksimile (ca. 104 KB)
- zum neundten: solle der rathsgang, sommerszeit, eine viertel stund nach sieben seinen anfang nehmen, und ohne einmischung anderer neben-sachen biß auf 9 uhr in definitiuis, dann ein viertheil nach neun biß auf zehen in interlocutoriis, ohnausgesetzt verfahren werden1654 JRA. 668
- es werden ... die process nicht wenig verlängeret, wann viel neben-, absonderlich injuriensachen eingemischet werden1733 BaselRQ. I 2 S. 944Faksimile (ca. 215 KB)
- weil aber kreis-angelegenheiten nur als eine neben-sache bey reichstagen besorget werden konnten, und oft in langer zeit keine reichs-tage gehalten wurden, so mußte man bald auf eine andere einrichtung bedacht seyn, wofern die absicht der kreise erreicht werden sollte1789 Krünitz,Enzykl. 48 S. 494
- man theilt ... den beweis in den hauptbeweis und den nebenbeweis ein ... gehet er ... auf nebensachen, die mit der hauptsache in verbindung stehen, so heißt er ein nebenbeweis1799 RepRecht IV 8Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sind die kunstverstaͤndigen nur in den gruͤnden verschiedener meinung, und stimmen sie uͤbrigens im resultate uͤberein, so haͤlt sich der richter an das resultat, und die obwaltende verschiedenheit hat hier eben so wenig, als wenn sie in nebensachen von einander abweichen, rechtliche folgen1804 Gönner,GemProz.2 II 457
- nur da kann man in citationssachen eine ordination sich als moͤglich denken, wo aus dem vortrage des klaͤgers erhellt, daß sein klagegrund in einer nebensache beruht, bei welcher die beschwerde, deren beseitigung die ganze klage und ladung entbehrlich macht, sogleich gehoben werden kann1804 Gönner,GemProz.2 III 578
- zu den verhandlungen der partheien gehört: ... der darauf gebaute anspruch oder rechtliche antrag (petitum) soweit derselbe faktisch ist z. b. was der kläger in der haupt- und nebensache verlange1815 Gönner,EntwGesB. I 78Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- die materielle connexität entsteht, indem eine sache (die nebensache) gegen die andere oder die hauptsache in einem solchen verhältnisse steht, daß vermöge der daraus entstehenden abhängigkeit beide zur instruction und entscheidung des ... richters sich eignen, vor welchem die eine, oder die hauptsache anhängig ist1829 Puchta,Justizämter I 177Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
sachenrechtlich: wesentlicher Bestandteil einer 1Hauptsache (V), aber auch Zubehör einer solchen
- alles, was nicht mit einer andern sache des bestaͤndigen gebrauchs wegen verbunden ist, wird eine hauptsache genennt. dahingegen die nebensachen mit einer andern sache dergestalt verknuͤpft sind, daß die absonderung entweder gar unmoͤglich wird, oder wenigstens ohne nachtheil nicht vorgenommen werden kan ... derlei nebensachen heisen, wenn die verbindung von menschen vorgenommen worden, pertinenzen, zubehoͤrungen1785 Fischer,KamPolR. II 374Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- gegenstaͤnde, an denen das edle metall nur nebensache ist, welches angenommen wird, wenn der metallwerth den werth der sache nicht zur haͤlfte erreicht1809 Rabe,PreußG. X 29Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unter zugehoͤr versteht man dasjenige, was mit einer sache in fortdauernde verbindung gesetzt wird. dahin gehoͤren ... auch die nebensachen, ohne welche die hauptsache nicht gebraucht werden kann1811 ÖstABGB. § 294Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- ein erlaß [hat] den streit dahin entschieden, daß dem pfarrer zwar auf ursprünglichen wiesen, gärten und baumgütern der obstzehente vermöge seines allgemeinen obstzehntrechts zustehe, auf aeckern aber, die ... ein jährliches zehentsurrogat an geld geben, zu unterscheiden sey, ob nach veränderter cultur die obstbäume das hauptobjekt derselben oder nur nebensache seyen, mithin die haupt-cultur ... nicht hindern1831 Gaupp,EvKircheWürt. II 1 S. 365Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
III
nicht zur Hauptbeschäftigung gehörende Tätigkeit
vgl.
Nebenarbeit
- damit aber auch ein solcher junger bursche von seinem meister nicht zu nebensachen gemißbraucht ... werde, so sollen die lehrcontracte ... dem fabriken-commissär ad confirmandum vorgeleget werden1798 IserlohnUB. 360