Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenschinderei

Nebenschinderei

, f.

übermäßiges, außerordentliches Erheben von Abgaben
  • das die pfarrher von solchem zehenden ... genugsame underhaltung haben, und ... sich keiner andern nebenschinderei in der kirchen, es si opfer, bicht- oder ander nebengelt, gebrüche
    1525 Baden/Franz,Bauerntum II 26