Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenschinderei
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Nebensache
Nebenschein
Nebenschenkung
Nebenschinderei
, f.
übermäßiges, außerordentliches Erheben von Abgaben
- das die pfarrher von solchem zehenden ... genugsame underhaltung haben, und ... sich keiner andern nebenschinderei in der kirchen, es si opfer, bicht- oder ander nebengelt, gebrüche1525 Baden/Franz,Bauerntum II 26