Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenschreiben

Nebenschreiben

, n.

dem Hauptdokument beigefügtes Schreiben
  • e.f.g. mir ... ein nebenschreiben an dero herrn vater ... geben wollen
    1601 NeuburgKollBl. 60 (1896) 80
  • wann also die boten ihre abfertigung erhalten, soll kein procurator ... dieselbe mit ihren neben-schreiben an ihre partheyen ... aufhalten
    1713 RAbsch. IV 301
unter Ausschluss der Schreibform(en):