Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebentruhe

Nebentruhe

, f.

Kasten (I 2) für Nebeneinnahmen
  • was aber von bibalien ... in die canzlei kombt, darüber soll er auch ein sonder nebenregister halten und daran sein, dass solche geföll ... in ein andere nebentruchen eingelegt ... werde
    1628 Fellner-Kretschmayr II 467
unter Ausschluss der Schreibform(en):