Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenurteil

Nebenurteil

, n.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Entscheidung einer Nebensache (I), Beiurteil, Zwischenurteil
vgl. Interlokut
  • es were dann das vor befestigung des kriegs in dem handel einig neben vrteyl gesprochen werd
    1497 HessGO. 18
  • item von einem neben urthel gebür inen von jeder partheien acht grois, thun beide partheien sechszehen grois. item von einem endturthel gebür inen von beiden partheien dreissig zwen grois
    1594 LuxembW.(Majerus) I 578
  • interlocut ... wird genennet ein urtheil oder bescheid, so nicht hauptsaͤchlich ist ein unterredlich oder zwischen- neben- oder bey-urtheil 
    1710 Nehring,Lex. 231
  • appellation von nebenurtheilen: ... wann aber eine parthey von einer solchen urtheil appelliert ... und ... praetendiret, daß die ergangene urtheil keine neben-urtheil seye, sondern ... den proceß decidire, so solte ... die appellation ... bewilliget [werden]
    1733 BaselRQ. I 2 S. 945
  • dahero so viele nebenurthel, welche die hauptsache nicht touchiren ... ergehen, wodurch nur das thun und versehen der schlechten advocaten ... muß rectificiret ... werden
    1737 ActaBoruss.BehO. V 2 S. 285
  • mittels eines neben-urtheils, seu sententiae interlocutoriae ... die stritt-sache entschieden werde
    1752 Greneck 398
  • ein beyurthel, sonst auch zwischenurthel, nebenurthel, nebenabschied, ingleichen interlocutorische sentenz genannt, ist ein solches erkenntniß, wodurch ... nur nebenpuncte entschieden werden
    1799 RepRecht IV 124
  • die interlocutorischen entscheidungen werden mit dem namen beiurtheile, nebenurtheile, zwischenurtheile ... belegt
    1830 Puchta,Justizämter II 166
unter Ausschluss der Schreibform(en):