Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenverehrung

Nebenverehrung

, f.


I über das in den Luxusverboten Erlaubte hinausgehendes Geschenk
  • von den kindttauffen: ... alle nebenverehrungen aber an corallen, halsgehengen ... verbotten sein sollen
    1617 WürzbDiözGBl. 27 (1965) 123
  • vermoͤglichen kauff: vnd handelsleuthen, soll vergoͤnnet seyn, ihren pfettern oder goͤttlin einen gantzen reichs: oder koͤningschen thaler ... zuverehren, doch ohn alle andere nebenverehrungen 
    BadLO. 1622 Bl. 10r
II zusätzliche Vergütung einer Amtshandlung
vgl. Nebentaxe
  • soll er [Amtsschreiber] ... den seinigen nicht gestatten, daß sie mit einforderung neben-verehrungen vnd trinckgelt jemanden vberlaͤstig seyen
    BadLO. 1622 Bl. 36r