Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenzettel
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Nebenverzeichnis
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2Nebenwand
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Nebenwirt
Nebenwirten
Nebenwirtshaus
Nebenwort
Nebenzeile
Nebenzettel
, m.
I
ergänzende schriftliche Vereinbarung oder Verordnung
vgl.
Nebendokument
- des globens halber verglychte man sich in der ainung unß wol lydelich und das es die gaistlich gnanten ouch nachgeben; aber es sind der nebenzettel so vyl, das es sich gar stost1534 SchwäbWB. IV 1982Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es seien dann dieselbige freiheiten in der relation oder einem nebenzetel in specie benennt1570 Fellner-Kretschmayr II 359Faksimile - digitalisiert im Rahmen von "austrian literature online (ALO)"
II
nicht der Form entsprechende schriftliche Verfügung
- erfordert das justinianische gesetz darzu ein ... guͤltiges von mund ausgesprochenes oder geschriebnes testament, oder ein durch das testament bestaͤttigtes codicill, und nicht andere unvollkommene testamentliche verordnungen, nebend-zettul, hand-brief und dergleichen [D. 26,2,3; Cod.Iust. 5,28 u. 29]1727 Leu,EidgR. I 513Faksimile - in Google Books
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Nebenzeuge
Nebenzins
Nebenzusatz
Nebenzwang
Neckarachtel
Neckarfahrt
Neckargraf
Neckarzoll
Neckarzoller