Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenzeuge
Artikel davor:
1Nebenwand
2Nebenwand
Nebenweg
Nebenwerk
Nebenwirt
Nebenwirten
Nebenwirtshaus
Nebenwort
Nebenzeile
Nebenzettel
Nebenzeuge
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
wie Mitzeuge (I)
- was aber ... durch privatpersonen gegen einander über fürgangne conträct ... geferttigt würdt, die seyen zwischen denen persohnen, welche solch geferttigt haben, und deren erben und successorn ... auch ohne anderer erbettnen nebenzeugen mitferttigung zum beweis gnuegsamb1616/29 OÖLTfl.(Strätz) II 38 § 17
- [Frage:] wie zeuge mit seinem ... zunahmen heisse? ... ob er mit seinem neben-zeugen dieserwegen sich besprochen habe1709 CCMarch. II 1 Sp. 437Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- so sollen die gerichte nichts destoweniger amtshalber beobachten, was in dem vorstehenden § 6 verordnet ist, auch die zeugen allezeit um ihren nahmen, alter ... und so ferner nachfolgender massen befragen: ... ob er mit seinem neben-zeugen sich dieserhalben besprochen habe1736 BrschwLO. II 855Faksimile - in Google Books
- daß also facta hac conciliatione dieser zeuge sich hierinnen in allem mit seinen nebenzeugen conformiret1769 Cramer,Neb. 87 S. 115
Artikel danach:
Nebenzins
Nebenzusatz
Nebenzwang
Neckarachtel
Neckarfahrt
Neckargraf
Neckarzoll
Neckarzoller
Nefene