Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nebenzwang

Nebenzwang

, m.

zusätzliches Zwangsmittel
  • es kann dadurch der rechte zweck nicht erreichet werden, woferne nicht die erwachsene bauerschafft zur kirchen, und derselben jugend zur schulen, durch ... zulaͤssigen neben-zwang angewiesen ... wird
    1693 SammlLivlLR. II 1152