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Deutsches Rechtswörterbuch (DRW):
Neidgriff
Artikel davor:
nehme
nehmen
Nehmer
nehmhaftig
nehmlich
Nehmung
neichenen
Neid
Neidbau
neiden
Neidgriff
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
neidgrif (Verweislemma)
im
Frühneuhochdeutschen Wörterbuch
entstellt aus
einen Neid begreifen
(vgl. 1. Hälfte 16. Jh. bei
Neid
)
ob er aber im jar zu ein nachtbarn ein
neitgriff
hat und west sich mit ursach nit zu rechnen
1577 NÖsterr./
ÖW. XI
207
Faksimile
(ca. 53 KB)
Artikel danach:
neidig
(Neiding)
neidisch
Neidwort
Neige
neigen
Neigung
nein
Neingebung