Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neigung
Neigung
, f.
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Disposition, Geneigtheit
- zu zank hader und unruhe ein sondern lust und naigung tragen15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 207Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ungeuerlich frei sicherheit und geleit, gutliche neygung und furdrung zu friden und sicherheyt den strassen15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 219Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann ein blutsbefreundter seinen blutsbefreundten bestohlen, daß er wegen natuͤrlicher neigung der blutsverwandnus an dem leben nicht gestrafft ... werden solte1670 Abele,Unordn. I 75 [vgl. Carpzov,PractNov. II 266f.]Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- weilen wir es der natuͤrlichen neigung, wie auch den gemeinen beschriebenen kayserlichen rechten entgegen zu seyn befinden [daß keine erbschaft ausser testament ... von denen kindern zuruͤck auf die eltern gefallen]1729 CAustr. IV 548Faksimile - in Google Books