Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neigung

Neigung

, f.

Disposition, Geneigtheit
  • zu zank hader und unruhe ein sondern lust und naigung tragen
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 207
  • ungeuerlich frei sicherheit und geleit, gutliche neygung und furdrung zu friden und sicherheyt den strassen
    15./16. Jh. NürnbRatsbrf. 219
  • wann ein blutsbefreundter seinen blutsbefreundten bestohlen, daß er wegen natuͤrlicher neigung der blutsverwandnus an dem leben nicht gestrafft ... werden solte
    1670 Abele,Unordn. I 75 [vgl. Carpzov,PractNov. II 266f.]
  • weilen wir es der natuͤrlichen neigung, wie auch den gemeinen beschriebenen kayserlichen rechten entgegen zu seyn befinden [daß keine erbschaft ausser testament ... von denen kindern zuruͤck auf die eltern gefallen]
    1729 CAustr. IV 548
unter Ausschluss der Schreibform(en):