Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neingebung
Neingebung
, f.
nur in der Wendung Ja- oder Nein-Gebung: prozessualer Akt, mit dem einer Partei Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben wird
- von den geringen sachen dann, alß umb führung der klag, ja oder nein gebung ... fürohin von einer jeden urteil einen halben batzen urteilgelt beziechen1662 BernStR. VII 1 S. 588Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"