Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nennung

Nennung

, f.

namentliche Kenntlichmachung
  • wir ... haben ... dem ... fursten J. ... die marken zu Brandemburg ... mit den rechten der kure, der stimme, nennunge und wale zu nennen und zu kiesen, einen romischen kunig einen zukumftigen keiser ... vorliehen
    1400 CDMorav. XIII 34
  • nuncupatio nennunge 
    15. Jh. DiefenbGl. 385b
  • die offentliche kirchenstraff mit abweisung von heiligen sacramenten ... und offentlicher nennung der person und ihrer missethat bey namen
    1581 Grubenhagen/Sehling,EvKO. VI 2 S. 1053
unter Ausschluss der Schreibform(en):