Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nepperei

Nepperei

, f.

die Leistungsverpflichtung eines Neppers 
  • wer ... unsers ... herren hindersasz oder der nepperigen underworffen ..., der giebtt nicht mehr dann den heller der statt gehörig
    nach 1592 SAvoldStR. 97