Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Nestelknüpfen

Nestelknüpfen

, n.

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strafbarer Brauch, anläßlich einer Trauung einen Knoten zu knüpfen, der den Bräutigam impotent machen soll
Sachhinweis: AberglWB. VI 1014ff.
  • [Buchtitel:] de injuriis quæ haud raro novis nuptis ... iii. per ligationes magicas, durch das nestel-knuͤpffen, inferri solent ... [Quedlinburg 1699?].
  • wenn aber die ungeschicklichkeit [zum ehestande] nach allbereit geschehener u. durch den beyschlaff vollzogener ehe sich ereignet, so bleibt selbige ... vor eine solche nachfolgende ungeschickligkeit kan nicht gehalten werden, die aus dem nestelknuͤpffen entstehet, dahero wenn keine huͤlffe zu hoffen, so kan die ehe deßwegen wohl gesondert werden
    1709 Titius,GeistlR. 648