Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Netzfuhr

Netzfuhr

, f.

Frondienst zum Transport von Fangnetzen bei der Jagd
  • die hirsch-, wilde schwein- ... und hasen jagt ... zusampt den nezfuhren und jagtdiensten, welche die dorffschafften ... zu thun schuldigk
    1660 MittSächsVk. 4 (1906/08) 321