Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): neu

neu

, adj., adv., auch n.
iU. zu alt: noch nicht bekannt, gebräuchlich, gültig oder existent
I in durch Gesetz und Gewohnheit geregelten Rechtsbeziehungen; auch vom Bund Gottes mit Israel
II in Rechtsbeziehungen zwischen gleichgeordneten Rechtssubjekten; neues Jahr verlängerte Laufzeit eines Vertrages
III bei Körperschaften und Rechtsgemeinschaften
IV von Sachen
V bei Maßeinheiten, Geld, Gewichten uä.
VI neues Jahr (Geld-)Reichnis zum Jahresbeginn