Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Neubauer

Neubauer

, m.

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j., der sich als Bauer neu ansiedelt
  • Hermann Nevpovr 
    1309 Scheffler,ANürnbNB. 237
  • Petrus Newpaur 
    1372 Schwarz,SudetFN. 219
  • der theel-achter ... schreibet ... desjenigen nahmen, so den angriff gethan, ins buch, N.N. neubauer, halb geld ... folgendes jahr bleibet das wort neu-bauer noch dabey
    1700 Wenckebach,JusTheelachticum 63 Anm.
  • alle neubauer ... so aus fremden landen hereinziehen, sollen eine 6jaͤhrige freiheit von allen ... diensten genießen
    1752 Schlüter,WestfProvR. II 153
  • den neubauern werden gewoͤhnlich einige freijahre verstattet
    1787 Klöntrup,Osnabr. I 193
  • wegen der neubauer oder brinksitzer ... daß diese nach ablauf der freiheitsjahre ... als halbe markkötter ... anzusetzen [seien]
    1787 SammlVerordnHannov. I 296
unter Ausschluss der Schreibform(en):